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Vorstandsbeschluss #933
geschlossenBereitstellung eines Budgets für den Kommunalwahlkampf 2025
Beginn:
12.05.2025
Abgabedatum:
12.05.2025
% erledigt:
100%
Antragsnummer:
012-011
Antragssteller:
Schatzmeisterteam Kristian Katzmarek & Stephanie Lax
Umsetzungsverantwortlich:
Umlaufbeschluss:
Nein
Protokoll:
Kosten:
4500.00
RT-Referenzen:
Abstimmung Jannis:
Dafür
Abstimmung Mike:
Dafür
Abstimmung Ronny:
Dafür
Abstimmung Alessa:
Dafür
Abstimmung Kristian:
Dafür
Abstimmung Stephanie:
Dafür
Abstimmung Anna:
Dafür
Abstimmung Peter:
Nicht abgestimmt
Beschreibung
Antragstext¶
Wir, das Schatzmeister:innen-Team beantragen wir hiermit die verbindliche Bereitstellung eines Budgets in Höhe von insgesamt 4500 € zur Durchführung des Kommunalwahlkampfs 2025.
- Zweck und Aufteilung des Budgets
Das bereitgestellte Budget dient ausschließlich der Finanzierung von Materialien, Werbemitteln und Maßnahmen zur Durchführung des Kommunalwahlkampfs in den Gliederungen:- Frechen (1.000 €)
- Kerpen (1.000 €)
- Bürgermeisterkandidatur/Landratskandidatur (je 500€)
- Rhein-Erft-Kreis (1.000 €)
- + 500€ Werbeanzeigen (Print/Digital)
- Rückgabe von Budgets
Sollte eine der genannten Gliederungen nicht zur Wahl antreten oder ein Gliederungsbudget offiziell und vollständig oder in Teilen zurückgegeben werden, wird der entsprechende Betrag in einen zentralen Werbungstopf für Digitalwerbung und geschaltete Werbeanzeigen überführt (Werbeanzeigen Digital/Print).
Wichtig: Dieser Topf darf nicht einseitig zugunsten einer einzelnen Gliederung verwendet werden. Alle Werbemaßnahmen aus diesem Topf müssen allen Gliederungen in gleichem Maße zugutekommen. - Verantwortung und Abwicklung
- Für die Verwendung der jeweiligen Budgets sind die Listenkandidaten der jeweiligen Gliederungen gemeinsam verantwortlich.
- Die jeweilige Spitzenkandidatin / der Spitzenkandidat (Listenplatz 1) übergibt Entscheidungen über Ausgaben verbindlich an das Schatzmeisterteam.
- Nur das Schatzmeisterteam ist berechtigt, Bestellungen im Namen des Kreisverbands auszulösen und hat das alleinige Mandat zur Verwaltung der Wahlkampfbudgets.
- Eigenmächtig ausgelöste Bestellungen durch andere Personen werden nicht durch den Kreisverband übernommen und sind privat zu begleichen.
- Aufstockung durch Spenden
- Eine Aufstockung der jeweiligen Budgets ist ausschließlich durch Spenden mit eindeutigem Verwendungszweck möglich:
- Zulässige Verwendungszwecke: “Wahlkampf + Ort” oder “WK + Ort” (z. B. WK Frechen, Wahlkampf Kerpen).
- Andere Verwendungszwecke führen nicht automatisch zu einer Zuordnung zur jeweiligen Gliederung. In diesen Fällen entscheidet das Schatzmeisterteam unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen über die Verteilung.
- Bestellfreigabe bei Spenden
- Auch bei Spendenzusagen gilt: Bestellungen werden erst nach vollständigem Spendeneingang getätigt.
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#1
Von Mike Kühnapfel vor 23 Tagen aktualisiert
- Abgabedatum wurde auf 12.05.2025 gesetzt
- Status wurde von Neu zu Angenommen geändert
- % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert
- Abstimmung Jannis wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
- Abstimmung Mike wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
- Abstimmung Ronny wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
- Abstimmung Alessa wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
- Abstimmung Kristian wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
- Abstimmung Stephanie wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
- Abstimmung Anna wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
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