Vorstandsbeschluss #26
geschlossenAnpassung der Geschäftsordnung
100%
Beschreibung
Antragstext¶
Der Vorstand möge beschließen die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung des Vorstandes einzeln abzustimmen:
- In §2 (4) S. 1 werden die Wörter „des LSDG“ durch „der EU-DSGVO“ ersetzt.
- In §4 (2) werden die Wörter „auf Organisationsliste und Internetpräsenz“ durch „im Redmine“ ersetzt.
- In § 5 (6) wird das Wort „Internetpräsenz“ durch „Redmine-Instanz“ ersetzt.
- In §5 (10) S. 1 werden die Wörter „S. 1“ ersatzlos gestrichen.
- §5 (10) S. 3 wird ersatzlos gestrichen.
- In §9 (3) werden die Wörter „auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen oder in der“ durch „und in die“ ersetzt. Die Interpunktion des Satzes ist entsprechend anzupassen.
- In §10 (3) S. 2 Hs. 3 wird zwischen den Worten „von“ und „drei“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
- §13 wird wie folgt neu gefasst:
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
- Marius Hövel, 1. Vorsitzender
- Vertretung der Partei nach Außen / Öffentlichkeitsarbeit
- Vernetzung der Ortsgruppen
- Vernetzung der Fraktionen
- Mitgliederwerbung (in Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen)
- Alessa Flohe, Politische Geschäftsführerin, 2. Vorsitzende
- Unterstützt und Vertritt den 1. Vorsitzenden bei seinen Aufgaben
- Organisation der politischen Willensbildung und der innerparteilichen Bildung
- Mike Kühnapfel, Generalsekretär
- Organistion, Vor- und Nachbereitung von Vorstandssitzungen
- Pflege von Redmine
- Administration der technischen Infrastruktur des Kreisverbandes
- Mitgliederbetreuung und -verwaltung
- Stella Tuchscherer, Schatzmeisterin
- Buchhaltung
- Kontoführung
- Erstellen eines Finanzberichtes
- Erstellung und Kontrolle des Finanzplans
- Jannis Milios
- Unterstützt den 1. Vorsitzenden und die politische Geschäftsführerin bei ihren Aufgaben
- Marcel Cremer
- Unterstützt und vertritt den Generalsekretär bei seinen Aufgaben
- Harry Hupp
- Unterstützt und vertritt die politische Geschäftsführerin bei ihren Aufgaben
- Bianka Milios
- Unterstützt und vertritt die Schatzmeisterin bei ihren Aufgaben
Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam verantwortlich für die Betreuung, Aktivierung und Gewinnung von Mitgliedern
Antragsbegründung¶
Die Punkte 1 bis 7 stellen, aus meiner Sicht, lange überfällige Änderungen der Geschäftsordnung dar und passen diese an die aktuelle Praxis an.
Punkt 8 ist die Umsetzung von § 14 S. 3 der Geschäftsordnung.
Link zur GO: http://wiki.piraten-rek.de/Vorstand/Geschäftsordnung
Vorher/Nachher¶
1. §2 (4)¶
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten mindestens im Sinne des LSDG zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert oder übertragen werden dürfen.
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten mindestens im Sinne der EU-DSGVO zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert oder übertragen werden dürfen.
2. §4 (2)¶
Die Veröffentlichung des vorläufigen Protokolls mit dem nächsten Termin auf Organisationsliste und Internetpräsenz ist Einladung im Sinne der Satzung.
Die Veröffentlichung des vorläufigen Protokolls mit dem nächsten Termin im Redmine ist Einladung im Sinne der Satzung.
3. §5 (6)¶
Das Protokoll ist auf der Internetpräsenz des Vorstandes zu veröffentlichen.
Das Protokoll ist auf der Redmine-Instanz des Vorstandes zu veröffentlichen.
4./5. §5 (10)¶
Abweichungen von Abs. 6
S. 1und Abs. 7 werden mit der absoluten Mehrheit aller Vorstandsmitglieder beschlossen. Dies soll nur in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit erfolgen.Abweichungen von Abs. 6 S. 2 Hs. 2 werden durch den Versammlungsleiter festgelegt.
6. §9 (3)¶
Der Antrag ist per E-Mail oder Post an die entsprechende Adresse des Vorstandes zu richten, auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen oder in der Redmine-Instanz des Vorstandes zu stellen.
Der Antrag ist per E-Mail oder Post an die entsprechende Adresse des Vorstandes zu richten und in die Redmine-Instanz des Vorstandes zu stellen.
7. §10 (3)¶
Die Abstimmung als Umlaufbeschluss erfolgt auf Verlangen des Antragstellers oder eines Vorstandsmitgliedes. Der Antrag darf nicht als Umlaufbeschluss abgestimmt werden, sondern ist auf der nächsten Sitzung abzustimmen, wenn dies von mindestens drei Vorstandsmitgliedern verlangt wird.