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Vorstandsbeschluss #535

geschlossen

Erwerb von Honig zu Wahlkampfzwecken

Von Mike Kühnapfel vor mehr als 2 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Finanzantrag
Beginn:
03.04.2022
Abgabedatum:
% erledigt:

100%

Antragsnummer:
009-012
Antragssteller:
Alessa Flohe
Umsetzungsverantwortlich:
Umlaufbeschluss:
Nein
Protokoll:
Kosten:
60.00
RT-Referenzen:
Abstimmung Marius:
Zurückgetreten
Abstimmung Mike:
Dafür
Abstimmung Stella:
Nicht abgestimmt
Abstimmung Lars:
Dafür
Abstimmung Alessa:
Dafür
Abstimmung Kristian:
Dafür

Beschreibung

Antragstext

Der Vorstand möge beschließen, Honig als Werbemittel für den Wahlkampf bei den Rheinlandimkern zu erstehen.

Antragsbegündung

Der anfallende Betrag wird als zweckgebundende Spende zur Verfügung gestellt. Der erworbene Honig gilt als Wahlkampfmittel zur Vorbereitung der Landtagswahlen.

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