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Vorstandsbeschluss #667

geschlossen

Aktualisierung der Geschäftsordnung

Von Mike Kühnapfel vor etwa 2 Jahren hinzugefügt. Vor etwa 2 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Kategorie:
Internes
Beginn:
30.08.2022
Abgabedatum:
04.09.2022
% erledigt:

100%

Antragsnummer:
010-001
Antragssteller:
Mike Kühnapfel
Umsetzungsverantwortlich:
Umlaufbeschluss:
Nein
Protokoll:
Kosten:
0.00
RT-Referenzen:
Abstimmung Jannis:
Dafür
Abstimmung Mike:
Dafür
Abstimmung Lars:
Dafür
Abstimmung Ronny:
Dafür
Abstimmung Alessa:
Dafür
Abstimmung Kristian:
Dafür
Abstimmung Stephanie:
Dafür

Beschreibung

Antragstext

Der Kreisvorstand möge beschließen, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

§ 13 wird wie folgt neu gefasst:

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:

  • Alessa Flohe, Vorsitzende
    • Vertretung der Partei nach Außen / Öffentlichkeitsarbeit
    • Vernetzung der Ortsgruppen
    • Vernetzung der Fraktionen
    • Mitgliederwerbung (in Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen)
  • Jannis Milios, stellv. Vorsitzender
    • Unterstützung der Vorsitzenden bei Ihren Aufgaben
    • Organisation der politischen Willensbildung und der innerparteilichen Bildung
  • Mike Kühnapfel, Generalsekretär
    • Organisation, Vor- und Nachbereitung von Vorstandssitzungen
    • Pflege von Redmine
    • Administration der technischen Infrastruktur des Kreisverbandes
    • Mitgliederbetreuung und -verwaltung
  • Kristian Katzmarek, Kreisschatzmeister
    • Buchhaltung
    • Kontoführung
    • Erstellen eines Finanzbericht
    • Erstellung und Kontrolle des Finanzplans
  • Stephanie Lax
    • Innerparteiliche Organisation
  • Lars König
    • Lektorat und Textgestaltung
    • Unterstützung bei der Organisation der politischen Willensbildung
  • Ronny Keller
    • Unterstützung des Kreisschatzmeisters bei seinen Aufgaben

Antragsbegründung

Gemäß § 14 S. 3 der Geschäftsordnung ist ein neuer Vorstand „angehalten, zu Beginn seiner Wahlperiode unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der vorhergenden Wahlperiode diese Geschäftsordnung zu überarbeiten. Insbesondere §13 ist zu Beginn der Wahlperiode neu zu fassen.“

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